Erklärung zur Barrierefreiheit

GKO Partner ist bestrebt, diese Website im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AAA zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit WCAG 2.2 Konformitätsstufe AAA und der BITV 2.0 weitgehend vereinbar. Einzelne Inhalte (z. B. Platzhalter-Bilder, Demonstrations-Logos) können aktuell noch eingeschränkt zugänglich sein und werden im Rahmen der laufenden Pflege ersetzt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand der Erfolgskriterien der WCAG 2.2 (Stufe AAA) und der BITV 2.0.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Möchten Sie uns Hinweise geben oder Informationen in einer zugänglichen Form anfordern? Bitte wenden Sie sich an:

GKO Partner — Stelle für Barrierefreiheit
E-Mail: barrierefreiheit@gko-partner.de
Telefon: [Telefonnummer einfügen]

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sofern auch nach Ihrem Feedback an die oben genannte Kontaktadresse keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Für private Unternehmen gilt seit 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Aufsichtsbehörde ist die Marktüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Eine Schlichtungsstelle ist die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG für Angebote öffentlicher Stellen.

Verwendete Standards

Umgesetzte Maßnahmen